❤Exklusiver 0,32 ct. Brillantring - 750 Gold & Platin - Massiv
Exklusiver Brillantring 0,32 ct – 750 Gelbgold & Platin – Massiv 9,82 g – Zeitlose Eleganz
Zum Verkauf steht ein außergewöhnlich hochwertiger Brillantring aus 750er Gelbgold (18 Karat) und Platin – eine harmonische Verbindung zweier edler Edelmetalle in modernem Bicolor-Design.
Die warme Ausstrahlung des satinierten Gelbgolds trifft auf das kühle, mattierte Platin und lenkt den Blick gezielt auf den funkelnden Brillanten mit 0,32 ct, der elegant und sicher eingefasst ist.
Die architektonisch gestaltete Ringschiene verleiht dem Ring eine klare, zeitlose Linienführung und unterstreicht seinen exklusiven Charakter.
Mit einem Gesamtgewicht von 9,82 Gramm überzeugt dieses Schmuckstück nicht nur optisch, sondern auch durch seine massive, wertige Ausführung – spürbare Qualität am Finger.
✨ Produktdetails
Material: 750er Gelbgold (18K) & Platin
Diamant: 1 Brillant
Brillantgewicht: 0,32 ct
Ringgröße: 49
Gesamtgewicht: 9,82 g
Punzierungen: 750 / 0,32 (siehe Detailfoto)
Design & Wirkung
Edle Bicolor-Komposition
Modern interpretierter Solitär
Massiv gearbeitet mit sanft satinierten Oberflächen
Ausdrucksstark und dennoch zeitlos
Ideal als exklusiver Verlobungsring oder hochwertiger Statement-Ring
Der Brillant entfaltet durch die offene Einfassung ein besonders lebendiges Lichtspiel und wird stilvoll von den Platin-Elementen eingerahmt.
Zustand
Sehr gepflegter Gesamtzustand
Brillant sicher und fest gefasst
Keine Beschädigungen
Leichte, altersübliche Tragespuren möglich (siehe Fotos)
Alle Fotos sind Bestandteil der Beschreibung.
Preis
1.499 €
Der Preis berücksichtigt:
den hohen Edelmetallanteil (750er Gold & Platin)
das überdurchschnittliche Gewicht von 9,82 g
den 0,32 ct Brillanten
die massive, hochwertige Verarbeitung
Versand & Service
✔ Versicherter Versand
✔ Abholung nach Vereinbarung möglich
✔ Gewährleistung gemäß gesetzlicher Regelungen für gewerbliche Verkäufer
Steuerlicher Hinweis / Differenzbesteuerung
Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
Die angebotenen Gebrauchtwaren unterliegen der Differenzbesteuerung.
Aufgrund der Sonderregelung gemäß § 14a Abs. 6 Umsatzsteuergesetz wird die Mehrwertsteuer für Gebrauchtgegenstände nicht gesondert ausgewiesen.