❤Exklusiver Brillantring ca. 1,40 ct. Solitär 750 Weißgold
Exklusiver Brillantring ca. 1,40 ct Solitär – 750 Weißgold – Pavé-Fassung – Größe 58
Zum Verkauf steht ein außergewöhnlich eleganter Brillantring aus 750er Weißgold (18 Karat) mit einem beeindruckenden, mittig gefassten natürlichen Brillanten von ca. 1,40 ct.
Der zentral gefasste Diamant zeigt eine leichte natürliche Tönung, die ihm eine warme, luxuriöse Ausstrahlung verleiht.
Mit einer Reinheit im Bereich VS1 bis VS2 präsentiert sich der Stein augenrein und brillant im Schliff.
Die Ringschiene ist aufwendig mit ca. 55 zusätzlichen Brillanten im feinen Pavé-Stil besetzt.
Die seitlichen Steine variieren zwischen ca. 0,03 ct und 0,08 ct, wodurch eine lebendige, funkelnde Oberfläche entsteht, die das Licht aus jedem Winkel einfängt.
Ein Ring mit deutlicher Präsenz – kraftvoll, elegant und modern zugleich.
✨ Produktdetails
Material: 750 Weißgold (18K)
Ringgröße: 58
Gesamtgewicht: 4,90 g
Hauptstein: Natürlicher Brillant ca. 1,40 ct
Farbe: Leicht getönt (natürliche Nuance)
Reinheit: VS1 – VS2
Seitliche Brillanten: ca. 55 Stück
Seitliche Steingröße: ca. 0,03 – 0,08 ct
Design & Wirkung
Klassischer Solitär mit modernem Pavé-Design
Massive, hochwertig ausgearbeitete Ringschiene
Harmonisches Zusammenspiel aus Zentralstein und funkelnder Schiene
Hohe Lichtreflexion durch offene Fassung
Ideal als Verlobungsring oder exklusives Statement-Schmuckstück
Der Ring wirkt am Finger präsent, jedoch nicht überladen – eine perfekte Balance zwischen Eleganz und Ausdrucksstärke.
Zustand
Sehr gepflegter Zustand
Alle Brillanten sicher gefasst
Keine Beschädigungen
Leichte, altersübliche Tragespuren möglich
Alle Fotos sind Bestandteil der Beschreibung
Versand & Service
✔ Versicherter Versand mit entsprechender Wertabsicherung
✔ Abholung nach Vereinbarung möglich
✔ Gewährleistung gemäß gesetzlicher Regelungen für gewerbliche Verkäufer
Steuerlicher Hinweis / Differenzbesteuerung
Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
Die angebotenen Gebrauchtwaren unterliegen der Differenzbesteuerung.
Aufgrund der Sonderregelung gemäß § 14a Abs. 6 Umsatzsteuergesetz wird die Mehrwertsteuer für Gebrauchtgegenstände nicht gesondert ausgewiesen.